Treppe We-Care

Wir nehmen Beschwerden ernst.

Klientinnen und Klienten haben das Recht, unangemessene Behandlungen zu melden. Wir nehmen diese ernst und versuchen eine Lösung zu finden. Kann eine Person dieses Recht nicht selber wahrnehmen, steht es ihrer gesetzlichen Vertretung oder den ihr nahestehenden Personen zu, die notwendigen Schritte zu unternehmen

Wir empfehlen folgendes Vorgehen:

  • Suchen Sie als erstes das Gespräch mit den Verantwortlichen aus Ihrem Bereich.
  • Kommen Sie nicht weiter, bitten wir Sie, sich an den Geschäftsführer der Stiftung Wisli, Martin Bieber, oder in nächster Instanz an den Präsidenten des Stiftungsrats der Stiftung Wisli, Mark A. Wisskirchen zu wenden. Es liegt uns viel daran, den Grund der Beanstandung zu prüfen, eine Lösung zu finden und nötigenfalls Massnahmen einleiten zu können.
  • Ist keine Einigung möglich, haben Sie das Recht, sich an die externe Ombudsstelle zu wenden. 

Fachmitarbeiterinnen und Fachmitarbeiter

Das gleiche Recht gilt für Fachmitarbeiterinnen und Fachmitarbeiter. Fühlt sich jemand unangemessen behandelt, bitten wir die Person, sich mit ihrem Anliegen entweder an die Mitarbeitenden des HRs oder an unsere externe Ombudsstelle (FAQ-Intranet) zu wenden.

Selbstverständlich werden alle Anliegen vertraulich behandelt.